Der Nackenschutz der Suva für Bauarbeiter wird kritisiert. Martin Gschwind, zuständig für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, nimmt Stellung.
Herr Gschwind, warum muss die Suva jetzt auch noch vorschreiben, wie sich Outdoorworker gegen die Sonne zu schützen haben?
Im internationalen Vergleich weist die Schweiz eine der höchsten Hautkrebsraten auf. Täglich erkranken etwa drei Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit neu an Hautkrebs. Das können und wollen wir gemeinsam mit den betroffenen Branchen ändern.
Warum sind sie denn so sicher, dass der Hautkrebs während der Arbeitstätigkeit entsteht?
Zahlreiche ältere und neuere Studien belegen , dass Outdoorworker ein erhöhtes Risiko haben, an weissem Hautkrebs zu erkranken. In einigen Berufen wird überwiegend im Freien gearbeitet – die meiste schädigende Sonneneinwirkung erfolgt in diesen Berufen am Arbeitsplatz.
Gewisse Betriebe stören sich an den zusätzlichen Vorschriften und pochen auf Eigenverantwortung.
Heute braucht es beides. Eigenverantwortung vom Arbeitnehmer der sich gegen die Sonne schützt aber gleichzeitig ist auch der Arbeitgeber in der Pflicht. Es ist sein gesetzlicher Auftrag, die notwendigen Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, um die Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten zu schützen.