Stopp bei Gefahr!
Alle haben das Recht und die Pflicht bei Gefahr «Stopp» zu sagen. Zum Beispiel, wenn die lebenswichtigen Regeln der Suva verletzt werden. Erst weiterarbeiten, wenn die Gefahr behoben ist!
Keine Arbeit ohne Instruktion
Vorgesetzte müssen ihre Mitarbeitenden regelmässig im sicheren Arbeiten instruieren, insbesondere auch über die lebenswichtigen Regeln der Suva. Wer keine Instruktion erhält, sollte sie unbedingt einfordern.
Schutzausrüstung tragen ist Pflicht
Mitarbeitende sind verpflichtet, die notwendige Schutzausrüstung zu verwenden, die ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Doch die abgegebene Schutzausrüstung muss auch zumutbar sein.
Sicherheit ist Chefsache
Arbeitgeber und Vorgesetzte tragen die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Sie müssen zum Beispiel ermitteln, welche Gefahren es in ihrem Betrieb gibt, und die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. Wer dies vernachlässigt, kann bei einem Unfall strafrechtlich belangt werden. Aber auch die Mitarbeitenden stehen in der Pflicht. Sie müssen zum Beispiel die Anordnungen der Vorgesetzten befolgen.
Der Chef bezahlt die Schutzausrüstung
Arbeitgeber müssen den Mitarbeitenden die notwendige Schutzausrüstung abgeben und tragen auch die Kosten dafür. Das gilt auch für Lernende und Temporär-Mitarbeitende und für den Ersatz bei normaler Abnützung.
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